Kauffrau/-mann für Büromanagement

Kaufleute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben. Außerdem erledigen sie kaufmännische Tätigkeiten in Bereichen wie Auftragsbearbeitung, Beschaffung, Rechnungswesen, Marketing und Personalverwaltung.

Die Ausprägungsgrade der geforderten Fähigkeiten beziehen sich auf Personen mit Mittlerem Schulabschluss.

In der Regel 3 Jahre, Verkürzungen sind unter unterschiedlichen Voraussetzungen möglich.

Pflichtqualifikationen:

Büroprozesse
• Informationsmanagement
• Informationsverarbeitung
• bürowirtschaftliche Abläufe
• Koordinations und Organisationsaufgaben

Geschäftsprozesse
• Kundenbeziehungsprozesse
• Auftragsbearbeitung- und Nachbereitung
• Beschaffung von Material und externen Dienst-leistungen
• Personalbezogene Aufgaben
• Kaufmännische Steuerung

Die beiden Pflichtqualifikationen werden durch mindestens zwei Wahlqualifikationen ergänzt, die der Ausbildungsbetrieb festlegt.

Wahlqualifikationen:

• Auftragssteuerung und -koordination
• kaufmännische Steuerung und Kontrolle
• kaufmännische Steuerung und Kontrolle
• kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
• Einkauf und Logistik
• Marketing und Vertrieb
• Personal-wirtschaft
• Assistenz und Sekretariat
• Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
• Verwaltung und Recht
• Öffentliche Finanzwirtschaft

1. Ausbildungsjahr:

• LF 1 – Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
• LF 2 – Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
• LF 3 – Aufträge bearbeiten
• LF 4 – Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen
• Politik
• Kommunikation
• Englisch (zusätzlich ist der Erwerb eines KMK-Zertifikats möglich.)

2. Ausbildungsjahr:

• LF 5 – Kunden akquirieren und binden
• LF 6 – Wertströme erfassen und beurteilen
• LF 7 – Gesprächssituationen gestalten
• LF8 – Personalwirtschaft-liche Aufgaben wahrnehmen
• Politik

3. Ausbildungsjahr:

• LF 9 – Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
• LF 10 – Wertschöpfungs-prozesse erfolgsorientiert steuern
• LF 11 – Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
• LF 12 – Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
• LF 13 – Ein Projekt planen und durchführen
• Politik

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort, der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils gültigen Fassung) agiert. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln.
Damit werden die Schüler und Schülerinnen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen
• zur persönlichen und strukturellen Reflexion,
• zum lebensbegleitenden Lernen,
• zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität und Mobilität im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas ein.

Abhängig vom Ausbildungs- oder Tarifvertrag, in der Regel 40 Stunden pro Woche.

Der Verdienst ist branchenabhängig.

Die Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung sind sehr vielfältig. Sie werden in Betrieben oder in speziellen Bildungs- und Schulungsstätten durchgeführt. Informationen darüber sind im Ausbildungsbetrieb oder bei der Industrie- und Handelskammer zu bekommen.

Joachim Krüger
Tel.: 04551 9631-42
joachim.krueger@bbz-se.de